Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 · Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Website www.beletageliving.at und für die Anbahnung von Ankaufsgeschäften zwischen der FENITO GmbH (Marke „Beletage Living", Brauquartier 11/Top 01, 8055 Graz, FN 346043 m) und Eigentümer:innen, die ihre Wohnung zum Verkauf anbieten.
2 · Leistung
Beletage Living kauft Eigentumswohnungen an, saniert und möbliert sie und verkauft sie fertig eingerichtet weiter. Über das Anbieten-Formular können Eigentümer:innen ihre Wohnung unverbindlich zum Ankauf anbieten.
3 · Anfrage & Angebot – Unverbindlichkeit
Eine über das Formular oder per E-Mail/Telefon gestellte Anfrage ist für beide Seiten unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf einen Ankauf. Auch ein etwaiges Ankaufsangebot von Beletage Living ist freibleibend und stellt noch keinen Vertragsabschluss dar.
4 · Vertragsabschluss
Ein Kaufvertrag über eine Wohnung kommt ausschließlich durch einen schriftlichen, notariell beurkundeten Kaufvertrag rechtswirksam zustande. Erst mit dieser Beurkundung entstehen wechselseitige Verpflichtungen.
5 · Angaben der anbietenden Person
Die im Formular gemachten Angaben (insbesondere zu Adresse, Fläche und Zustand der Wohnung) sollen nach bestem Wissen und wahrheitsgemäß erfolgen. Sie dienen der ersten Einschätzung; maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse und die im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen.
6 · Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
7 · Haftung
Für die Inhalte der Website übernehmen wir keine Gewähr hinsichtlich Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
8 · Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Graz. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: 2026. Eine abschließende rechtliche Prüfung wird empfohlen.